Gottesdienst zum 1.Advent
Laut Corona-Schutzverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 30.10.20 sind „Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung“ ausdrücklich erlaubt (§ 2, Absatz 4) – also auch unsere Bibelstunden, Frauenkreis, usw. Bitte nutzen Sie diese Angebote, so gut Sie können. Allerdings müssen wir bis zum 30.11.20 alle Veranstaltungen (also auch die Gottesdienste) mit Mund-Nasen-Bedeckung bestreiten (§ 3, Absatz 5 d). Bitte tragen Sie diese unerfreulichen Umstände mit Geduld und Verständnis mit.
Einige Hinweise:
- Sollten sich die gesetzlichen Bestimmungen im Corona-Zusammenhang verschärfen oder lockern, werden wir evtl. kurzfristig Termine absagen müssen oder hinzufügen können. Wenn Sie sicher sein wollen, nicht umsonst den Weg ins Kirchgrundstück anzutreten, einfach kurz telefonisch anfragen.
- Wer die Möglichkeit zum Abendmahlsempfang Zuhause in Anspruch nehmen möchte, kann auch weiterhin gern einen Termin dafür mit mir vereinbaren.